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Beefer Oberhitzegrill 800 Grad Grill Steakgrill Oberhitze Gustus Kreiselmeyer

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eBay-Artikelnr.:283563950089
Zuletzt aktualisiert am 19. Sep. 2023 23:22:25 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Herstellernummer
980820
Gewicht
36kg
Zündungsart
elektrische Zündung
Herstellungsjahr
2018
Herstellungsland und -region
Deutschland
Produktart
Gasgrill - 2 Brenner
Angebotspaket
Nein
Steuerung
Analog
Höhe
47 cm
Im Lieferumfang enthalten
Batterien Typ C, Quickfree-Gasregler-Schlüssel, Gasschlauch inkl. Druckregler, Gastronormbehälter-Set, Trennwand, Elektrischer Grillanzünder, Grillrost-Set, Tropfschale
Material
Edelstahl
Länge des Kochbereichs
31 cm
Betriebsart
Gas
Anzahl der Herdplatten
2 Keramikbrenner
Herstellergarantie
2 Jahre
Modell
Gustus
Tiefe
74 cm
Größe der Grillfläche
Groß
Farbe
Edelstahl
Anzahl der Roste
5
Finish
Glänzend
Montage erforderlich
Nein
Breite
45 cm
Maximale Temperatur
800 °C
Grillplattenmaterial
Edelstahl
Brennstoffart
Gas
Besonderheiten
800 C Grill, Oberhitze
Marke
Kreiselmeyer Stainless Design
EAN
0791732097917

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Kreiselmeyer Umformtechnik GmbH & Co. KG
Thomas Kreiselmeyer
Spielhagenstraße 8
90455 Nürnberg
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT14238292190
:liaM-Eed.reyemlesierk@kj
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie nach Inbetriebnahme unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
USt-IdNr.:
  • DE 199402245
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
1.Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1.1.Vertragsabschluss
a)Lieferverträge schließen wir nur zu den nachfolgenden Bedingungen ab, auch wenn wir uns bei ständiger Geschäftsbeziehung künftig nicht ausdrücklich darauf berufen. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.
b)Unsere Angebote sind freibleibend. Verpflichtet sind wir nur nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
c)Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.
d)Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Besteller daraus Rechte herleiten könnte. Angaben über unsere Produkte (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
1.2. Preise
a)Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Verladung, Verpackung, Entladung und Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
b)Falls zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegenden Kosten steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen.
c)Mangels besonderer Vereinbarung werden – ohne Abzug – folgende Abschlagszahlungen fällig:
–ein Drittel bei Vertragsschluss;
–ein Drittel vor Lieferung oder Montage;
–ein Drittel nach Lieferung oder Abnahme.
1.3.Lieferungs- und Abnahmepflichten
a)Vereinbarungen über eine verbindliche Liefer- oder Montagezeit (Leistungszeit) müssen schriftlich erfolgen. Auch bei Terminvereinbarung geraten wir nur durch Mahnung in Verzug. Unsere rechtzeitige Leistung setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Besteller und uns geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Anzahlung, erfüllt hat.
b)Unsere Lieferzeit ist eingehalten, wenn unser Produkt bis zum Ablauf dieser Zeit das Werk verlassen hat oder wir Versandbereitschaft angezeigt haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Abnahmetermin maßgebend; das gilt nicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung.
c)Können wir nicht pünktlich leisten, informieren wir den Besteller umgehend.
d)Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs-und Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Besteller, als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
e)Haben wir die Verzögerung zu vertreten, kann der Besteller nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Entsteht dem Besteller durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, insgesamt aber höchstens 5 % des Werts desjenigen Teils der Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
f)Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungslosgrößen und Abnahmeterminen können wir spätestens drei Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb von drei Wochen nach, sind wir berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrage zurückzutreten oder die Lieferung abzulehnen und Schadensersatz zu fordern.
g)Wünscht der Besteller, dass notwendige Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind Art und Umfang der Prüfungen zu vereinbaren. Geschieht dies nicht spätestens bei Vertragsabschluss, so gehen die Kosten zulasten des Bestellers.
h)Ist eine technische Abnahme nach besonderen Bedingungen vereinbart, so hat der Besteller diese in unserem Werk unverzüglich nach Meldung der Abnahmebereitschaft auf eigene Kosten durchzuführen. Erfolgt die Abnahme trotz Setzen einer angemessenen Nachfrist nicht, sind wir berechtigt, die Ware zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern; damit gilt die Ware als abgenommen.
i)Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Besteller zumutbar ist.
1.4.Versand und Gefahrübergang
a)Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Waren unser Werk verlassen. Das gilt auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie insbesondere Versandkosten oder Anlieferung, übernehmen.
b)Verzögern sich oder unterbleiben der Versand oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald wir ihm Versand- oder Abnahmebereitschaft angezeigt haben.
1.5.Gegenüber der Auftragsmenge ist bei Serienanfertigung eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% zulässig.
1.6.Haftung für Mängel der Lieferung
a)Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit unserer Produkte. Unsere Haftung ist ausgeschlossen:
aa)wenn unsere Produkte vom Besteller oder von Dritten nicht sachgerecht gelagert, eingebaut, in Betrieb genommen oder genutzt werden;
bb)bei natürlichem Verschleiß;
cc)bei nicht ordnungsgemäßer Wartung;
dd)bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel;
ee)bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten Dritter entstehen, die von uns nicht ausdrücklich genehmigt wurden.
b)Der Besteller hat das Produkt unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts oder – wenn sich der Mangel erst später zeigt – innerhalb einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle zu überprüfen. Die Überprüfung durch uns hat unverzüglich zu erfolgen, sofern der Besteller ein Interesse an sofortiger Erledigung darlegt. Ohne unsere Zustimmung darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an den bemängelten Waren nichts geändert werden.
c)Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängeln ist auf Nacherfüllung beschränkt, d.h. nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Wir sind auch berechtigt, den Rechnungswert gegen Rücklieferung von Material und Bearbeitungsabfall gutzuschreiben. Der Besteller muss uns umgehend ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung geben; andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Die ausgetauschten Teile muss der Besteller an uns herausgeben.
d)Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Besteller berechtigt, die Gegenleistung zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurückzutreten; dieses Rücktrittsrecht besteht nicht bei Bauleistungen.
e)Werden Ausfallmuster dem Besteller zur Prüfung eingesandt, so haften wir nur dafür, dass die Lieferung entsprechend dem Ausfallmuster unter Berücksichtigung etwaiger Berichtigungen ausgeführt wird.
f)Wenn wir den Besteller beraten haben, haften wir für die Funktionsfähigkeit und die Eignung des Metallstückes nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung unter der Voraussetzung, dass der Besteller die Informationen erteilt hat, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung erforderlich waren.
g)Bei neu hergestellten Sachen und Werkleistungen einschließlich der zugehörigen Planungs- und Überwachungsleistungen haften wir ein Jahr ab Ablieferung oder Abnahme. Ausgenommen hiervon sind Bauwerke einschließlich der zugehörigen Planungs- und Überwachungsleistungen sowie Baumaterialien, sofern sie eingebaut werden; für diese Leistungen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist, sofern nicht die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961 – Ausgabe 2006 (VOB/B) insgesamt einbezogen sind.
h)Beim Verkauf gebrauchter Produkte ist unsere Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.
i)Weitergehende Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Absätze sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
1.7. Allgemeine Haftungsbeschränkungen
a)Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
b)Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten anderen Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
aa)bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen;
bb)bei Personenschäden;
cc)bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert haben;
dd)bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
c)Übernehmen wir die vertragliche Verpflichtung, unsere Produkte auf das Vorliegen bestimmter Eigenschaften zu untersuchen, so haften wir für jedes Verschulden, jedoch nur wenn der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass wir die Prüfvorschriften des Bestellers nicht beachtet haben.
1.8. Zahlungsbedingungen
a)Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Nehmen wir Wechsel an, so setzen wir stets Diskontfähigkeit voraus.
b)Kosten für werkstückbezogene Modelle und Fertigungseinrichtungen gemäß Ziff. 1.10 sind stets im Voraus zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
c)Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche einschließlich der Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, dass diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
d)Zahlt der Besteller nicht vereinbarungsgemäß, sind wir berechtigt, vom Zugang der ersten Mahnung an Zinsen in banküblicher Höhe zu berechnen, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche.
e)Gerät der Besteller länger als eine Woche mit einem nicht nur unerheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten Umstände ein, welche begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit rechtfertigen, werden alle unsere Forderungen ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel sofort fällig. In diesen Fällen sind wir außerdem berechtigt, nur noch gegen Vorauszahlungen oder Sicherstellung weiter zu liefern oder nach angemessener Nachfrist eine weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen.
 
 
1.9. Eigentumsvorbehalt
a)Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor. Das gilt auch dann, wenn der Preis für bestimmte, vom Besteller bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Eine Be- und Verarbeitung erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten und ohne dass unser Eigentum hierdurch untergeht. Verbindet der Käufer unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht uns an der neuen Sache Miteigentum zu im Verhältnis des Rechnungswertes aller verbundenen Waren. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
b)Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Anderweitige Verfügungen sind ihm untersagt.
c)Sämtliche dem Besteller aus der Verwendung der Vorbehaltsware erwachsenden Forderungen tritt er schon heute im Voraus an uns ab. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenstände veräußert, oder wird sie bei Ausführung von Werkverträgen als Stoff verwendet, dann erfasst die Abtretung nur den unserem Miteigentum entsprechenden Erlösanteil.
d)Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ermächtigt.
e)Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller unverzüglich mitzuteilen. Kosten von Interventionen trägt der Besteller.
f)Die Ermächtigung des Bestellers zur Verfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sowie bei Wechsel- und Scheckprotesten. In diesem Falle sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Ein Rücktritt vom Vertrage liegt in der Rücknahme nur dann, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Auf unser Verlangen ist der Besteller ferner verpflichtet, uns die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
g)Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die vorgenannten Sicherheiten insoweit-nach unserer Wahl-freizugeben.
1.10.Werkstückbezogene Modelle und Fertigungseinrichtungen
a)Soweit der Besteller Modelle oder Fertigungseinrichtungen zur Verfügung stellt, sind uns diese kostenfrei zuzusenden. Wir können verlangen, dass der Besteller solche Einrichtungen jederzeit zurückholt; kommt er einer solchen Aufforderung innerhalb von drei Monaten nicht nach, sind wir berechtigt, ihm diese auf seine Kosten zurückzusenden. Die Kosten für die Instandhaltung, Änderung und den Ersatz seiner Einrichtungen trägt der Besteller. Der Besteller haftet für technisch richtige Konstruktion und den Fertigungszweck sichernde Ausführung der Einrichtungen, wir sind jedoch zu bedingten Änderungen berechtigt. Wir sind ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die Übereinstimmung der zur Verfügung gestellten Einrichtungen mit beigefügten Zeichnungen oder Mustern zu überprüfen.
b)Soweit werkstückbezogene Modelle oder Fertigungseinrichtungen von uns im Auftrag des Bestellers angefertigt oder beschafft werden, stellen wir hierfür Kosten in Rechnung. Sofern nicht die vollen Kosten berechnet werden, trägt der Besteller auch die Restkosten, wenn er die von ihm bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellten Stückzahlen nicht abnimmt. Modelle und Fertigungseinrichtungen bleiben unser Eigentum. Wir sind zur Aufbewahrung nicht verpflichtet.
Soweit vereinbart ist, dass der Besteller Eigentümer der Einrichtungen werden soll, geht das Eigentum mit Zahlung des Kaufpreises auf ihn über. Die Übergabe der Einrichtungen wird ersetzt durch unsere Aufbewahrungspflicht. Sind seit der letzten Lieferung drei Jahre vergangen, sind wir zur weiteren Aufbewahrung nicht verpflichtet. Ungeachtet dessen sind wir zur weiteren Aufbewahrung auch dann nicht verpflichtet, wenn der Besteller eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Abholung der Einrichtungen verstreichen lässt. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Einrichtungen zu verschrotten oder anderweitig zu verwerten.
c)Sämtliche Modelle und Fertigungseinrichtungen werden von uns mit derjenigen Sorgfalt behandelt, die wir in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen. Auf Verlangen des Bestellers sind wir verpflichtet, dessen Einrichtungen auf seine Kosten zu versichern. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen.
d)Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt uns der Besteller von sämtlichen Ansprüchen frei. Unsere dem Besteller ausgehändigten Zeichnungen und Unterlagen sowie unsere Vorschläge für die vorteilhafte Gestaltung und Herstellung der Metallstücke dürfen an Dritte nicht weitergegeben und können von uns jederzeit zurückverlangt werden. An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u.a. – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Besteller kann uns gegenüber in Bezug auf eingesandte oder in seinem Auftrag angefertigte oder beschaffte Modelle und Fertigungseinrichtungen Ansprüche aus Urheberrecht oder gewerblichen Rechtschutz nur geltend machen, wenn er uns auf das Bestehen solcher Rechte hingewiesen hat.
e)Bei Verwendung von Einmalmodellen bedarf es einer besonderen Vereinbarung.
2.Einkaufsbedingungen
2.1.Nur schriftlich erteilte und unterschriebene Bestellungen sind rechtsverbindlich. Ausnahme Faxbestellungen.
2.2.Auftragsbestätigung innerhalb von fünf Tagen erbeten.
2.3.Die in unserer Bestellung genannten und von ihnen bestätigten Preise sind unveränderliche Festpreise.
2.4.Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn sie die vereinbarten Lieferfristen 14 Tage überschreiten und auf eine Mahnung nicht innerhalb von fünf weiteren Tagen den erfolgten Versand der Ware anzeigen.
2.5.Wir erbitten ihre Rechnung sofort am Tage der Lieferung. In der Rechnung sind außer den üblichen Angaben die gesamte Bestellnummer und die Teilenummer zu vermerken.
2.6.Sie übernehmen für Ihre Lieferung Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften. Wir sind berechtigt, unverzüglich unentgeltliche Ersatzlieferung zu verlangen. Nicht vertragsgemäß gelieferte Waren können wir auf Ihre Kosten und Gefahr zurücksenden. Unsere Rechte aus mangelhafter Lieferung verjähren entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Die Frist beginnt mit dem Empfang der Leistung oder Ware. Sie verzichten auf die Einrede nach § 377 HGB.
2.7.Sie haben die Ware frei Haus einschließlich Verpackung auf ihre Gefahr an die in der Bestellung angegebene Empfangsadresse zu liefern. Der Ware ist ein Lieferschein mit vollständigen Bestellangaben (Bestellnummer, Teilenummer und Warenbezeichnung) beizufügen.
2.8.Wir zahlen in Euro innerhalb von 60 Tagen nach Empfang der Lieferung und der Rechnung mit drei Prozent Skonto. Wahlweise 90 Tage netto.
2.9.Nach unseren Zeichnungen, Normblättern oder Angaben gefertigte Ware kann nur mit unserer Zustimmung Dritten angeboten und geliefert werden. Das gleiche gilt für die Nutzung der von uns in Auftrag gegebenen oder zur Verfügung gestellten Werkzeuge, Formen, Modelle, Berechnungsunterlagen und Fabrikationsanweisungen sowie für die Weitergabe von Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen.
3.Erfüllungsort und Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
3.1.Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist Nürnberg.
3.2.Gerichtsstand ist nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Vertragspartners; das gilt auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten.
3.3.Für Lieferungen und Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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