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HECO Ersatzhochtöner Ersatz Hochtöner INTERIOR SUPERIOR PURE ASCADA KULT PRO

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eBay-Artikelnr.:234209423933
Zuletzt aktualisiert am 03. Apr. 2024 16:30:47 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Modellkompatibilität
HECO Superior Interior Ascada
Marke
Peerless / Visaton
Produktart
Hochtöner
Markenkompatibilität
Universal

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Hanne Labrenz
Hanne Labrenz
Schützenstraße 4
59846 Sundern
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT118929339320
:liaM-Eed.xmg@emarf-cet
Firmenname: Hanne Labrenz Inh. Hanne Labrenz Schützenstraße 4 59846 Sundern Tel.: 02393/3929811 E-mail: tec-frame@gmx.de Steuernummer: 303/5049/1608 Freistellungsvertrag laut Verpackungsverordnung § 6 LANDBELL Nr 4202397 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Alle angegeben Preise sind Endpreise zzgl. Versandkosten. Gem. § 19 UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen.
USt-IdNr.:
  • DE 346099173
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
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Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.fair-commerce.de.
 
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4, 59846 Sundern Deutschland, 02393/3929811, tec-frame@gmx.de
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Betroffenenrechte und Speicherdauer
Dauer der Speicherung
Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden die Daten zunächst für die Dauer der Gewährleistungsfrist, danach unter Berücksichtigung
gesetzlicher, insbesondere steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert und dann nach Fristablauf gelöscht, sofern
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Rechte der betroffenen Person
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Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit.
Außerdem steht Ihnen nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitungen zu, die auf Art. 6 Abs. 1 f DSGVO
beruhen, sowie gegen die Verarbeitung zum Zwecke von Direktwerbung.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die
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Widerspruchsrecht
Beruhen die hier aufgeführten personenbezogenen Datenverarbeitungen auf Grundlage unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs.
1 lit. f DSGVO, haben Sie das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit diesen Verarbeitungen mit
Wirkung für die Zukunft zu widersprechen.
Nach erfolgtem Widerspruch wird die Verarbeitung der betroffenen Daten beendet, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige
Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung der
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
letzte Aktualisierung: 10.01.2022
 
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns tec-frame Inh. Hanne Labrenz, Schützenstraße 4, 59846 Sundern, Tel.: 02393/3929811, E-mail: tec-frame@gmx.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an … uns oder an [hier sind gegebenenfalls der Name und die Anschrift der von Ihnen zur Entgegennahme der Waren ermächtigten Person einzufügen] zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von tec-frame Hanne Labrenz erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen tec-frame Hanne Labrenz und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
(1) Die Angebote von tec-frame Hanne Labrenz sind vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2 freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder der elektronischen Bestätigung (E-Mail) von tec-frame Hanne Labrenz.
(2) Handelt es sich bei dem Angebot um eine Online-Auktion (z.B. bei eBay), so liegt in dem Einstellen des Angebotes das verbindliche Angebot von tec-frame Hanne Labrenz auf Abschluß eines Kaufvertrages. Liegt eine reine Online-Auktion ohne Festpreisoption vor, so kommt der Kaufvertrag mit demjenigen Bieter als Käufer zustande, der nach Ablauf des Optionszeitraums das höchste Gebot abgegeben hat. Liegt dagegen eine Online-Auktion mit Festpreisoption vor (z.B. bei der „Sofort-Kaufen-Option“ bzw. bei „Sofort & Neu“ bei eBay) kommt der Kaufvertrag mit demjenigen zustande, der als erster durch Anklicken des entsprechenden Buttons die Bereitschaft erklärt, die angebotene Kaufsache zu dem eingestellten Preis und etwaigen sonstigen in dem Angebot enthaltenen Bedingungen zu erwerben.
(3) Für Festpreisangebote bei eBay mit der Option „Preis vorschlagen“ gilt folgendes: Der Interessent hat die Möglichkeit, einen eigenen Preisvorschlag abzugeben. tec-frame kann diesen Preisvorschlag annehmen, ablehnen oder ein Gegenangebot machen. Preisvorschläge von Interessenten und Gegenvorschläge von tec-frame Hanne Labrenz sind - vorbehaltlich der gesetzlichen Widerrufsmöglichkeiten – bindend und behalten jeweils für 48 Stunden ihre Gültigkeit. Erzielen der Interessent und tec-frame Hanne Labrenz Einigkeit über den Preis (entweder über „Preis vorschlagen“ oder über „Sofort kaufen“ zum ursprünglichen Preis), kommt der Kaufvertrag zustande. Mit Abschluß des Kaufvertrages werden sämtliche Preisvorschläge und Gegenvorschläge ungültig.
(4) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§ 3 Preise
(1) Alle angegeben Preise sind Endpreise zzgl. Versandkosten.
Gem. § 19 UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen. Für Versandlieferungen in andere Länder als die Bundesrepublik Deutschland etwaig anfallende Zölle, Steuern und Gebühren sind in den Preisen nicht enthalten.
(2) Die Preise verstehen sich, vorbehaltlich § 5 Abs. 2 Punkt 2, zuzüglich Versandkosten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(3) Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und /oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von . tec-frame Hanne Labrenz Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Bei Sonderbestellungen, d.h. bei Bestellungen von Waren, die zum Zeitpunkt der Bestellung nicht zum aktuellen Sortiment von tec-frame Hanne Labrenz gehören und die tec-frame Hanne Labrenz selbst bestellen muß, bzw. bei Waren, die nach Spezifikationen des Käufers (z.B. Waren mit Sonderlackierungen und Aufdrucken sowie Sonderanfertigungen) angefertigt werden, ist tec-frame Hanne Labrenz berechtigt, bei Vertragsabschluß eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu verlangen.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Lieferfristen beginnen in jedem Falle mit der Bestätigung der Bestellung des Käufers durch tec-frame Hanne Labrenz. Sie verlängern sich gegebenenfalls um diejenige Zeit, die der Käufer benötigt, tec-frame Hanne Labrenz alle Angaben und Unterlagen mitzuteilen bzw. auszuhändigen, die für die Ausführung der Bestellung durch tec-frame Hanne Labrenz erforderlich sind.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die tec-frame Hanne Labrenz die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von tec-frame Hanne Labrenz oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat tec-frame Hanne Labrenz auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen tec-frame Hanne Labrenz, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird tec-frame Hanne Labrenz von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich tec-frame Hanne Labrenz nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
(5) Sofern tec-frame Hanne Labrenz die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von tec-frame Hanne Labrenz.
(6) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von tec-frame Hanne Labrenz setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
§ 5 Lieferbedingungen
(1) tec-frame Hanne Labrenz ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse. Nachlieferungen erfolgen kostenfrei.
(2) Für die Kosten der Lieferung und deren Bezahlung geltend die nachstehenden Regelungen:
bei Käufen über eBay: Die Lieferung erfolgt unfrei ab Sundern und gegen Nachnahme, Vorkasse.
· Lieferungen in andere Länder als die Bundesrepublik Deutschland erfolgen in jedem Falle nur gegen Vorkasse.
§ 6 Gefahrübergang und Annahmeverzug
(1) Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache mit der Übergabe auf ihn über. Der Übergabe steht der Annahmeverzug des Käufers (vgl. Abs. 3) gleich.
(2) Ist der Käufer Unternehmer, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald ihm bzw. einer empfangsberechtigten Person die Kaufsache übergeben worden ist. Bei einem Versendungskauf geht die Gefahr auf ihn über, wenn die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von tec-frame Hanne Labrenz verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist tec-frame Hanne Labrenz berechtigt, Ersatz des dadurch entstehenden Schadens in Höhe von 15 % des Endpreises der Ware, mit deren Annahme der Käufer in Verzug ist, zu verlangen. tec-frame Hanne Labrenz ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet; dem Käufer ist der Nachweis gestattet, daß kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
§ 7 Rechte des Käufers wegen Mängel
(1) Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet er sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen von tec-frame Hanne Labrenz erwarten kann, leistet tec-frame Hanne Labrenz grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Handelt es sich bei dem Kauf auch für den Käufer um ein Handelsgeschäft, so gelten §§ 377, 378 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers) mit folgender Maßgabe: Die Rüge hat stets durch Einschreiben per Rückschein zu erfolgen. Der Käufer muß tec-frame Hanne Labrenz offensichtliche Mängel der Kaufsache unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind tec-frame Hanne Labrenz unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.
(3) Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so trägt dieser die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit sie sich dadurch erhöhen, daß die Kaufsache an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(4) Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt bei Neuwaren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so beträgt die Verjährungsfrist stets ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
(5) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von tec-frame Hanne Labrenz nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantuierte Behauptung, daß erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(6) Ansprüche wegen Mängel gegen tec-frame Hanne Labrenz stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die tec-frame Hanne Labrenz aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden tec-name die folgenden Sicherheiten gewährt, die tec-frame Hanne Labrenz auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 10% übersteigt.
(2) Die Ware bleibt Eigentum von tec-frame Hanne Labrenz. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für tec-frame Hanne Labrenz als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum von tec-frame Hanne Labrenz durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf tec-frame Hanne Labrenz übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum von tec-frame Hanne Labrenz unentgeltlich. Ware, an der tec-frame Hanne Labrenz (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an tec-frame Hanne Labrenz ab. tec-frame Hanne Labrenz ermächtigt ihn widerruflich, die an tec-frame Hanne Labrenz abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum von tec-frame Hanne Labrenz hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit tec-frame Hanne Labrenz seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, tec-frame Hanne Labrenz die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist tec-frame Hanne Labrenz berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers herauszuverlangen. In der Rücknahme der Kaufsache durch tec-frame Hanne Labrenz liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. tec-frame Hanne Labrenz ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
§ 9 Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von tec-frame Hanne Labrenz sofort mit Erhalt der Ware und der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges ist tec-frame Hanne Labrenz berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, daß der Schaden nicht höher als 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) ist. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so ist tec-frame Hanne Labrenz berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. tec-frame Hanne Labrenz ist in jedem Falle der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.
(2) tec-frame Hanne Labrenz ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist tec-frame Hanne Labrenz berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn tec-frame Hanne Labrenz über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(4) Wenn tec-frame Hanne Labrenz Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, dessen Bank insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder er seine Zahlungen einstellt, so ist tec-frame Hanne Labrenz berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. tec-frame Hanne Labrenz ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 10 Konstruktionsänderung
tec-frame Hanne Labrenz behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; tec-frame Hanne Labrenz ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
§ 11 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet tec-frame Hanne Labrenz für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von tec-frame Hanne Labrenz garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
(3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von tec-frame Hanne Labrenz entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Soweit die Haftung von tec-frame Hanne Labrenz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von tec-frame Hanne Labrenz.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen tec-frame Hanne Labrenz und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des deutschen Internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.
(2) Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Sundern ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Für den Fall, daß der Käufer nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt für Klagen gegen den Käufer als Gerichtsstand ebenfalls Sundern als vereinbart.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
tec-frame

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h***z (255)- Bewertung vom Käufer.
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