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Lenovo ThinkVision T24v-20 23,8 Zoll Full HD LED Monitor - Raven Black

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Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
leichte Gebrauchtsspuren
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eBay-Artikelnr.:126426804956

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufenwird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
Hinweise des Verkäufers
“leichte Gebrauchtsspuren”
EAN
0194632370218
Reaktionszeit
4 ms
Besonderheiten
Touchscreen, Schmalen Rahmen, Flachbildschirm, Eingebaute Lautsprecher, Kopfhörerbuchse, Eingebaute Kamera
Anzeigetyp
IPS LCD
EEK Spektrum
A - G
Bildwiederholrate
60 Hz
Videoeingänge
VGA D-Sub, DisplayPort, HDMI 1.4, USB 3.1
Länge
584 mm
Produktlinie
Lenovo ThinkVision
Höhe
539,8 mm
Bildschirmgröße
23,8 Zoll
Breite
205 mm
Herstellernummer
61FCMAT6EU
Helligkeit
250 cd/m²
Farbe
Schwarz
Marke
Lenovo
Modell
Lenovo ThinkVision T24v-20
Maximale Auflösung
1920 x 1080
Kontrastverhältnis
1000:1
Bildseitenverhältnis
16:9

Über dieses Produkt

Produktkennzeichnungen

Marke
Lenovo
Herstellernummer
61FCMAT6EU
EAN
0194632370218
Upc
0194632370218
Modell
Lenovo ThinkVision T24v-20
eBay Product ID (ePID)
28039790577

Produkt Hauptmerkmale

Reaktionszeit
4 ms
EEK Spektrum
A - G
Helligkeit
250 cd/m²
Kontrastverhältnis
1000:1
Bildwiederholrate
60 Hz
Produktlinie
Lenovo ThinkVision
Bildschirmgröße
23,8 Zoll
Bildseitenverhältnis
16:9
Besonderheiten
Touchscreen, Schmalen Rahmen, Flachbildschirm, Eingebaute Lautsprecher, Kopfhörerbuchse, Eingebaute Kamera
Videoeingänge
VGA D-Sub, DisplayPort, HDMI 1.4, USB 3.1
Maximale Auflösung
1920 x 1080
Anzeigetyp
IPS LCD
Farbe
Schwarz

Maße

Höhe
539,8 mm
Breite
205 mm
Länge
584 mm

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

CeCon Computer Systems Handelsgesellschaft mbH
Jürgen Villain
Platz vor dem Neuen Tor 2
10115 Berlin
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT111659382030
:xaF03659382030
:liaM-Eed.nocec@nialliv
USt-IdNr.:
  • DE 137170112
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma CeCon Computer Systems Handelsgesellschaft mbH
1. Lieferfrist
1.1 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller
gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
1.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk
verlassen hat.
1.3 Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim
Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der
Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von
erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich
entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges
entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
1.4 Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht
ergeben.
2. Lieferumfang
2.1 Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
2.2 Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers
zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die
Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
3. Annullierungskosten
3.1Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren
tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen
Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
4. Verpackung und Versand
4.1Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in
Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.
5. Abnahme und Gefahrenübergang
5.1 Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns)
erfolgt die Übergabe in Berlin. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der
Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Der Besteller hat die Pflicht, den
Liefergegenstand innerhalb derselben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.
5.2 Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige
vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht,
wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des
Kaufpreises nicht im Stande ist.
5.3 Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde den
Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des
Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.
6. Preisänderungen
6.1 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen.
Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so
sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur
berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht
nur unerheblich übersteigt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma CeCon Computer Systems Handelsgesellschaft mbH
Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind
Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als
sechs Wochen liegen.
7. Gewährleistung
7.1 Wir gewährleisten für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der
Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die
Gewährleistungsdauer 6 Monate ab Lieferdatum.
Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware
begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung.
7.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung
von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb
der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluß an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel
und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher
oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese
Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
7.3 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen
vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.
7.4 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen;
andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
7.5 Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so sind wir innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum nach unserer Wahl zur
Mängelbeseitigung oder Neulieferung im Sinne des § 439 BGB berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken
sich seine Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl. Sollte der Unternehmer
Aufwendungsersatz i. S. d. § 478 II BGB fordern, beschränkt sich dieser auf max. 2% des ursprünglichen Warenwerts. Ansprüche,
die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die 24-monatige Gewährleistung für Unternehmer nach 8.2 und 8.5 abgedungen im
Sinne des gleichwertigen Ausgleichs nach § 478 IV S. 1 BGB.
7.6 Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs/Garantiefristen in Kraft; § 203
bleibt unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.
8.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung
berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
8.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom
Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns
schriftlich erklärt wird.
Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
8.4 Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits
jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab,
die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach
Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere
Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht
einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist
dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung
mitteilt.
8.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände
mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma CeCon Computer Systems Handelsgesellschaft mbH
8.6 Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der
Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.
8.7 Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme
oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und
Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind
auf unser Eigentum hinzuweisen.
8.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihr zu
sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
9. Haftung
9.1 Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe
Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
9.2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund –
ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere
haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Der Haftungsausschluss gilt auch für
Schäden, die durch Dritte (Subunternehmer) verursacht wurden. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn,
dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung
erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
10. Zahlungsbedingungen
10.l Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig.
10.2 Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechsel-entgegennahme bedarf immer einer
vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und
Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.
10.3 Verzugszinsen berechnen wir mit 3% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Sie sind höher oder
niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Besteller eine geringere Belastung
nachweist.
10.4 Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die
Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft,
ebensowenig die Aufrechnung mit solchen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort ist Berlin.
11.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren
Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
11.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn
der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
12. Sonstiges
12.1 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
unserer schriftlichen Zustimmung.
12.2 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
kirk5000

kirk5000

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